Förderung für Arbeitssuchende und ArbeitnehmerInnen

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Sämtliche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die die KSI Bochum GmbH anbietet, sind Kooperationsprojekte mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder den anderen öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, wie Rentenversicherungsanstalten oder Berufsgenossenschaften. >> mehr Informationen


Förderung gemäß SGB II und SGB III (mit Bildungsgutschein)

Die Teilnahme an einer von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Maßnahme ist in der Regel gegen Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheines möglich. Der Bildungsgutschein wird von der/vom ArbeitsvermittlerIn oder FallmanagerIn ausgestellt und hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von ein bis drei Monaten. >> mehr Informationen


Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)

Die Maßnahme „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFLAS) richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte ArbeitnehmerInnen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. an diejenigen, die mehr als vier Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet haben. Vorrangig werden Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen gefördert, für die in der jeweiligen Region ein Bedarf besteht. >> mehr Informationen

Bildungsscheck - bis zu 500 € für die Zukunft!

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Beschäftigte/Beschäftigten oder als Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigten) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Bildungsscheck, um „das Prinzip ‚Gute Arbeit‘ in allen Bereichen der Wirtschaft durchzusetzen. >> mehr Informationen


Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Erwerbstätige/Erwerbstätigen oder Selbstständige/Selbständigen mit der Bildungsprämie, um Ihnen bessere Bildungs- und Aufstiegswege zu eröffnen. >> mehr Informationen